Eigentlich hätte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen sollen, doch der Vergleich scheiterte nun an einem gemeinsamen Schriftstück, das beidseitig veröffentlicht hätte werden sollen und eine gemeinsame Stellungnahme zur Situation hätte darstellen sollen.
„Unrichtige, bzw. irreführende Angaben“ wie es der ÖEHV bezeichnet, hätte der „Kurier“ in einem Artikel am 1.April zur finanziellen Situation angegeben, weshalb der Verband eine Klage einbrachte. Beim Gerichtstermin am 10.Oktober strebte die Richterin einen Vergleich an. Dieser sah vor dass der ÖEHV 1.500€ der Verfahrenskosten übernahm und beide Seiten binnen drei Wochen eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme veröffentlichen (wir berichteten).
Doch genau an dieser scheiterte es nun, wie beide Parteien angaben. Der Verband gab in einer Presseaussendung an, dass „Seitens des Kuriers man trotz Bemühungen des ÖEHV nicht bereit war, die Vereinbarung einzuhalten und eine gemeinsame Erklärung aufzusetzen“. Der „Kurier“ wiederum gibt an, dass „die vorgeschlagene Erklärung inakzeptabel gewesen wäre und sich der KURIER durch Klagsandrohung journalistisch in seinen Recherchen nicht bedrohen lässt“.
Damit ist klar, dass es nun vor Gericht geht. Beide Partien sehen dem Verfahren gelassen entgegen wie sie bekannt gaben. Und es werden wohl noch einige Monate vergehen bis klar ist, wer im Recht ist.





