International

ÖEHV-Wahl: Wahlanträge unwirksam – es wird wohl ein Fall für das ordentliche Gericht!

Die Debatte um die Präsidentschaftswahlen im Österreichischen Eishockeyverband findet nun eine Fortsetzung. Denn wie das „alte“ Schiedsgericht nun befindet sind die Wahlanträge von der Liste Hartmann rechtsunwirksam und somit ungültig. Nun droht ein Rechtsstreit vor einem ordentlichen Gericht. HOCKEY-NEWS liegt eine Presseaussendung dazu vor.

Rückblick: Doch etwas überraschend setzte sich am 27.Juni bei der 75. ÖEHV-Generalversammlung die „Liste Hartmann“ bei den ÖEHV-Präsidentschaftswahlen durch. Beinahe eskalierte die Sitzung, was folgte waren Einsprüche und zwar seitens einiger Verein und Verbände. Grund waren Formalfehler in den Wahlanträgen der „Liste Hartmann“.

Was folgte war die nächste Diskussion. Denn welches Schiedsgericht hat nun die Entscheidungskraft diesen Einspruch zu behandeln, so wie es die ÖEHV-Statuten verlangen? Die des alten oder die des neuen Präsidiums?

Beide Streitparteien gaben den Einspruch zur Behandlung an „ihre“ Schiedsgerichte weiter. Relativ rasch kam das „neue Schiedsgericht“ zur Entscheidung, dass alles den Formalitäten entsprach und lehnte den Einspruch ab.

Das von den beeinspruchenden Parteien beauftragte „alte Schiedsgericht“ wiederum gab nun ihren Beschluss bekannt.

Dieses klärte die Zuständigkeit und dass die Behandlung sehr wohl in ihr Aufgabenbereich fallen würde. Darum nämlich, weil der Wahlantrag aus der Sicht des Schiedsgerichtes rechtsunwirksam und somit nichtig sei und somit auch das Wahlergebnis und damit die Berufung des neuen Schiedsgerichtes nicht korrekt gewesen wären und somit das 2016 gewählte Schiedsgericht zuständig sei.

Weiters spricht das Schiedsgericht eine Neuwahl im Rahmen einer außerordentlichen Generalversammlung aus.

DIE PRESSEAUSSENDUNG DER EINSPRUCHS-PARTEIEN

Damit sei aus Sicht der Einspruch erhebenden Vereine (Dornbirner EC, EC Bregenzerwald, Adler Kitzbühel, EHC Lustenau, EV Zeltweg, VEU Feldkirch) und Verbände (OÖEHV, VEHV) nun Neo-Präsident Klaus Hartmann aufgefordert ehestmöglich Neuwahlen auszuschreiben.

Man darf davon ausgehen dass Hartmann der Aufforderung nicht nachkommen wird, womit der Fall wohl vor einem ordentlichen Gericht landen wird und diese Geschichte noch eine Zeit lang ergebnislos bleiben wird…

To Top

Please disable your adblocker or whitelist this site!