Der Wahlanfechtung des Oberösterreichischen Eishockeyverbandes gegen den neugewählten ÖEHV-Vorstand um Präsident Dr. Hartmann schlägt hohe Wellen. Nun gab der neue Vorstand eine Pressemitteilung heraus, die aufklären soll. Doch in Wahrheit sorgt sie erneut für Aufregung…
Demnach sind Hartmann und Co. handlungsfähig und haben auch bereits erste Entscheidungen getroffen. Weiter mit im ÖEHV-Boot sollen zudem STEHV-Präsident Dr. Philipp Hofer und TEHV-Präsident MMag. Rainer Partl sein, die bei der Wahl die Gegenseite unterstützten und sich laut Aussendung von der Wahlanfechtung distanzieren.
Diese jedoch geben gegenüber der „Kleinen Zeitung“ an, dass sie mit dieser Formulierung wie in nachfolgender Pressemitteilung des Verbandes dargestellt, absolut nicht konform sind.
Hofer sagt, dass weder er noch Partl diese Wort wie in der Presseaussendung verfasst, freigegeben hätten und niemals so sagen würden. „Es stimmt, dass wir ein konstruktives Gespräch hatten, mehr aber nicht. Unsere Landesverbände haben die Wahl nie angefochten und wir stehen hinter unseren Vereinen.“
Ganz im Gegenteil zum bisherigen langjährigen Geschäftsführer Christian Hartl, der laut Aussendung „jegliche Kooperation verweigert“.
Die Aussendung im Orginaltext:
Das neu gewählte Präsidium des Österreichischen Eishockeyverbandes hat sich am 7. Juli konstituiert. Damit sind Präsident Dr. Klaus Hartmann sowie seine Vizepräsidenten Mag. Yasmin Stepina, Dr. Nicolas Stockhammer und Günther Ropatsch vollständig handlungsfähig.
Entgegen anders lautender Behauptungen möchte das Präsidium des Österreichischen Eishockeyverbandes bezugnehmend auf bestehendes Recht folgendes festhalten:
- Wirkungen einer Wahlanfechtung/eines Verfahrens: Die Wahl des Präsidiums und auch des Schiedsgerichts durch die Generalversammlung ist als ein Beschluss eines Vereinsorganes nach §7 Vereinsgesetz anzusehen. Demnach berührt eine Anfechtung die Gültigkeit eines Beschlusses nicht. Erst ein der Anfechtung stattgebendes Urteil beseitigt die bisherige Geltung des Beschlusses. Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass sowohl das Präsidium als auch das neu gewählte Schiedsgericht voll in Funktion und handlungsfähig sind.
- Zuständigkeit/Schiedsgericht: Gemäß §11 der Satzung des ÖEHV gehört zu den Aufgaben der Generalversammlung unter anderem die Wahl von drei für das Schiedsgericht geeigneten Personen mit vierjähriger Funktionsdauer, die nicht dem Präsidium angehören dürfen. In der Generalversammlung am 27. Juni wurde die Wahl des Schiedsgerichtes durchgeführt, die gewählten Schiedsrichter Mag. Hannes Arneitz, Dr. Alexander Tomanek und Dr. Peter Klumpp wurde ordnungsgemäß konstituiert und sind daher auch für die nun gegenständliche Prüfung der Wahlanfechtung zuständig. Ein Übergehen dieser vereinsinternen Instanz führt zur Unzulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten.
Vor allem Punkt eins ist insofern nachvollziehbar, da ansonsten einige wenige Mitglieder den Österreichischen Eishockeyverband über Monate komplett „handlungsunfähig“ machen könnten, was definitiv nicht im Sinne des Eishockeysports sein kann.
Weiters wurde, wie bereits kommuniziert, die konstituierende Sitzung des neuen Präsidiums am 7. Juli ordnungsgemäß abgehalten und wurden dabei sehr konstruktive und zukunftsweisende Gespräche mit allen Mitarbeitern – Geschäftsführer Christian Hartl ausgenommen, der jegliche Kooperation verweigerte und die Sitzung eigenmächtig und unaufgefordert verlassen hat – geführt.
Der neue ÖEHV-Präsident Dr. Klaus Hartmann setzt die in seiner Antrittsrede bei der Generalversammlung in Villach wiederholt geäußerte Ankündigung „Einbinden statt Ausgrenzen“ weiter in die Tat um. Besonders erfreulich ist dabei der Gesprächsverlauf mit zwei Landesverbandspräsidenten hervorzuheben, die in Villach noch auf dem Wahlvorschlag der Gegenseite aufschienen.
Sowohl mit Dr. Philipp Hofer (Steiermark) als auch mit MMag. Rainer Partl (Tirol) wurde ausgesprochen konstruktiv über die Zukunft des österreichischen Eishockeys diskutiert. Beide stellen sich selbstverständlich auch mit dem neuen ÖEHV-Präsidium gerne in den Dienst der Sache und werden ihr ganzes Engagement und Wissen für die positive Gestaltung der Weiterentwicklung des österreichischen Eishockeys einbringen.
Die beiden Landesverbandspräsidenten distanzieren sich dabei auch ganz klar von einer Anfechtung des Wahlergebnisses der Generalversammlung in Villach, wie sie von einigen Vereinen angestrengt wird. Diese Vereine akzeptieren die oben erwähnten Fakten bedauerlicherweise nicht und versuchen damit, die Tätigkeiten des gewählten Präsidiums zu behindern.
Dennoch konnte das neue Präsidium in den letzten Tagen bereits erfolgreiche Zusammenarbeiten verlängern bzw. Gesprächstermine koordinieren und wird weiterhin grundlegende Entscheidungen im Sinne des Sports tätigen:
- Sportdirektor Roger Bader wurde als Verantwortlicher für die Nationalmannschaften der Herren bestätigt;
- Gerhard Schiffauer wurde als Referee in Chief für eine weitere Funktionsperiode verpflichtet;
- Ein Gesprächstermin mit dem Geschäftsführer der beiden höchsten Ligen der Herren (bet-at-home ICE Hockey League und Alps Hockey League), Christian Feichtinger, wurde fixiert;
- Der abgelaufene Sponsorvertrag mit Eisner Auto wurde erfolgreich verlängert.
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