Die Rechtskommission der bet-at-home ICE Hockey League ist hinsichtlich des Einspruches des EC GRAND Immo VSV zur Wertung des Spieles #280 EC-KAC gegen EC GRAND Immo VSV zu folgender Erkenntnis gekommen.
1. Zulässigkeit des
Einspruchs
Entsprechend der Grundregeln (League Play, § 12 Official Game
Sheet) sind Einwände gegen die Richtigkeit des official game sheets
innerhalb von 30 Minuten nach dem Spielende zu erheben. Dies
erfolgte nicht. Ergänzend sieht § 10 Official Game Sheet (A Conduct
of Games) vor, dass Ergänzungen bzw. Benachrichtigungen am Tag nach
dem Spiel bis 12:00 gefaxt werden müssen. Der Protest wurde um
12:07 nach Kenntnisstand der Rechtskommission übermittelt – auch
diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Ergänzend ist festzuhalten,
dass entsprechend dem Case Book (§ 15 Regel 99 – Video Torrichter
System) die Entscheidung der Schiedsrichter endgültig ist. Es
handelt sich um eine „On-Ice“ Tatsachenentscheidung die nicht
reversibel ist, sodass es grundsätzlich auf die Formalien nicht
ankommt.
2. Begründetheit des
Einspruchs
Unabhängig vom zuvor Ausgeführten hat die ICE Hockey League
trotzdem die notwendigen Erkundigungen eingeholt, insbesondere eine
Stellungnahme der zuständigen Zeitprofi Schöller GmbH. Die
Stellungnahme ergibt, dass bei der Zeitanzeige 00:00 die Zeit
abgelaufen ist. Ein diesbezüglicher Videoclip veranschaulicht das
Ergebnis und bestätigt die getroffene Entscheidung der
Schiedsrichter.
Stellungnahme der
Zeitprofi Schöller GmbH:
Im Ergebnis ist der Protest sowohl unzulässig als auch unbegründet.
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