In der Angelegenheit der Strafverifizierung des nicht angetretenen HC Bozen wurde nun der Einspruch der Südtiroler behandelt. Vorerst heißt es aber weiter warten.
Was war passiert? Der HC Bozen hat sich aus gesundheitlichen Gründen selbst für „nicht spielfähig | unfit to play“ erklärt, nachdem einem Antrag auf Spielverschiebung nach ausführlicher Prüfung der unabhängigen Covid-Sonderkommission nicht stattgegeben wurde.
Die beiden Spiele gegen den KAC (11.Februar) und Fehervar (13.2.) wurden daraufhin von der ICEHL-COVID-Sonderkommission mit 0:5 aus Sicht der Südtiroler strafverifiziert. Die Liga erklärte das Urteil ausführlich.
Darüber waren die Südtiroler erbost und akzeptieren dies nicht, kündigten Einspruch an (BERICHT). Und zu diesem Einspruch äußerte sich nun die Liga mit folgender Stellungnahme:
Das ständig neutrale Schiedsgericht der bet-at-home ICE Hockey League hat den Spruch der COVID-19 Sonderkommission bezüglich der Ersatzbeglaubigungen der Spiele #255 (KAC-HCB) and #270 (AVS-HCB) aufgehoben und zur neuerlichen Beratung und Entscheidungsfindung an die COVID-19 Sonderkommission zurückverwiesen. Die Tabelle ist bis zur finalen Entscheidung in dieser Angelegenheit als „provisorisch“ zu führen. Die Spielwertungen der gegenständlichen Spiele bleiben bis zur finalen Entscheidung mit 0:5 aus Sicht des HCB in der Tabelle berücksichtigt. Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Damit heißt es weiter auf das endgültige Ergebnis zu warten.
www.ice.hockey, Bild: CDM/Blende47
